Aktuelle Informationen
Gartenkalender 2024 wurde aktualisiert Infos unter "Gartenkalender".
Daten werden ständig erweitert!
NEU: keine News
"Gartenkalender".
Fördermitgliedschaft
Unser Bewerbungsfenster öffnet wieder zum 01.02.2024 für einen kurzen Zeitraum.
Die Aufnahme von neuen Fördermitgliedern ist abhängig von der Anzahl der frei werdenden Gärten, in der Regel sind das nur wenige Pachtgrundstücke im Jahr.
Wir können daher jährlich nur eine eine begrenzte Anzahl von neuen Fördermitgliedern aufnehmen. Die Fördermitgliedschaft ist die Voraussetzung dafür, eine frei werdende Gartenpacht übernehmen zu können. Wartezeiten können wir nicht verbindlich voraussagen.
Kontaktaufnahme nur über: mitgliedschaft@nw12.de
Wir informieren in der Regel am Anfang jeden Jahres auf unserer Internetseite, ob das Bewerbungsfenster geöffnet wird.
"Bewerbung".
Bauanträge
Sämtliche Anträge können unter info@nw12.de angefordert werden..
- Dacheindeckung des Gartenhauses
- Errichtung eines Gartenhauses
- Errichtung oder Übernahme einer Gerätekiste
- Errichtung oder Übernahme eines Gewächshauses
- Errichtung oder Übernahme eines Hochbeetes
- Errichtung oder Übernahme eines Machendrahtzaunes zur Nachbarparzelle
- Errichtung oder Übernahme einer Pergola
- Errichtung oder Übernahme eines Rankgerüstes
- Errichtung oder Übernahme einer Solaranlage
- Errichtung oder ÜBernahme eines Gartenteichs
- Errichtung oder Übernahme eines Tomatenhauses
- Aufstellen eines Trampolins
- Vordachverlängerung
- Aufstellen oder Übernahme eines oberirdischen Wassertanks
- Errichtung eines Windschutz am Gartenhaus
Sprechstunden
In 2024 finden die Sprechstunden wie folgt statt:
22.03.2024 um 17.00 Uhr
27.04.2024 um 11.30 Uhr
31.05.2024 um 17.00 Uhr
29.06.2024 um 11.30 Uhr
26.07.2024 um 17.00 Uhr
30.08.2024 um 11.30 Uhr
28.09.2024 um 17.00 Uhr
26.10.2024 um 11.30 Uhr
weitere Termine siehe Gartenkalender
Von November bis inkl. Februar finden KEINE Sprechstunden statt
Häckselgutabgabe
Donnerstag 11. April 2024 10.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 12. April 2024 10.00 bis 18.00 Uhr
Samstag 13. April 2024 09.00 bis 12.00 Uhr
Einfahrtsverbot für alle Erdlieferungen
Liebe GartlerINNEN,
Richtigstellung Einfahrtsverbot Erdenlieferungen
Aufgrund von vermehrten Nachfragen möchten wir nun folgendes richtig stellen:
Das Einfahrtsverbot gilt generell für alle Erdlieferanten.
Grundsätzlich ist es Ihnen erlaubt von allen Anbietern Erde zu kaufen.
Hier kann Ihnen als Gartenpächter*in niemand Vorschriften machen.
Die Lieferanten können Ihnen gerne die Sackware mit der Sackkarre oder
einem Schubkarren zum jeweiligen Garten bringen..
Pachtordnung
Klicken Sie auf den folgenden Link um die Pachtordnung herunter zu laden:
Pachtordnung
des Kleingartenverbandes München