Versicherungspflicht für die Gartenpächter in unserem Verein


Im gemeinschaftlichen Interesse aller Vereinsmitglieder, hat unsere Generalversammlung durch den Beschluß vom 02.04.2016 die rechtliche Pflicht einer Versicherung für jeden Garten und Gartenpächter eingeführt.

Es steht jedem Gartenpächter zur freien Wahl, ob er sich bei einer beliebigen Versicherungsgesellschaft versichert oder ob er eine Versicherung bei dem Kleingartenversicherungsdienst (KVD) abschließt. Wichtig ist, dass ein Versicherungsschutz durchgehend besteht und dass dies belegt werden kann.

KVD-Merkblätter gültig ab dem 01.01.2022:
Gebäude-Feuer-Versicherung (GBV): Gebäude-Feuer-Versicherung
Inventar Grundversicherung (FED – Feuer-Einbruchdiebstahl): Inventar Grundversicherung (FED – Feuer-Einbruchdiebstahl)

Genauere Informationen zu den Versicherungsbedingungen des KVD, können Sie unter dem folgenden Link finden: https://www.l-b-k.de/materialien.html

Im Folgenden steht Ihnen ein Versicherungsrechner zur Verfügung, wo Sie die Möglichkeit haben, für Ihre eigene Orientierung diverse Beiträge und Versicherungssummen zu simulieren. Wir bemühen uns diesen Rechner auf Richtigkeit zu überprüfen, dennoch schließen wir jegliche Haftung oder daraus abgeleitete Rechtsansprüche aus.

* Die ausgegrauten Felder sind nicht veränderbar. Diese stellen die Basisoptionen der Versicherung dar.

Versicherungsantrag

Falls Sie sich bei dem KVD versichern möchten oder die Versicherungssumme Ihrer KVD-Versicherung ändern möchten, benötigen Sie einen Antrag. Klicken Sie auf den folgenden Link um den Antrag herunter zu laden:
Versicherungsantrag des Kleingartenversicherungsdienstes München

Den ausgefüllten, unterschriebenen Antrag bitte in den Briefkasten des Vereinsbüros einwerfen oder per E-Mail an versicherung@nw12.de senden.